Zum Inhalt springen

Beratung nach §8a SGB VIII – Insoweit erfahrene Fachkräfte

Ablaufschema § 8 a SGB VIII

  • Mitarbeiter*innen der Kindertageseinrichtungen, Schulen oder sonstige Fachkräfte der Jugendhilfe haben einen begründeten Verdacht der Kindeswohlgefährdung. (Dokumentation)
  • Hinzuziehen der Leitung der Institution und Einschätzung, ob Anhaltspunkte für Kindeswohlgefährdung vorliegen (Dokumentation)

    Wenn ja:
  • Hinzuziehen der Kinderschutzfachkraft (Beratungsstelle für Kinder, Jugendliche und Eltern, Tel. 06062 703939) und erneute Einschätzung der Anhaltspunkte und Planung des weiteren Vorgehens:
  • Dokumentattion in Form eines Ergebnisprotokoll sollte enthalten:
     
    • Gefährdungseinschätzung (kann auch Dissens beinhalten)
    • nächste Schritte
    • Zeitplan
    • Vereinbarung über die weitere Zusammenarbeit
    • Institution oder Fachkraft – Kinderschutzfachkraft

Einbeziehung der Sorgeberechtigten durch die Institution, soweit nicht der wirksame Schutz des Kindes in Frage gestellt wird. (Dokumentation)

entweder

Bereitschaft der Sorgeberechtigten zur Kooperation ist vorhanden. Suche nach geeigneten Hilfen, ggf. unter Einbeziehung des Jugendamtes.

oder

Die Sorgeberechtigten sind nicht kooperativ und lehnen die Hilfsangebote ab. Hier erfolgt eine schriftliche Information an den Allgemeinen Sozialen Dienst (ASD) des Jugendamtes durch die Institution. Die Sorgeberechtigten müssen über diesen Schritt informiert sein.