Beratung nach § 8a SGB VIII – Insoweit erfahrene Fachkräfte

Beratung der Kindertageseinrichtungen, Schulen oder sonstiger Fachkräfte der Jugendhilfe bei Verdacht auf Kindeswohlgefährdung nach § 8a SGB VIII

Die Mitarbeiter*innen der Beratungsstelle sind im Rahmen des § 8a SGB VIII als „insoweit erfahrene Fachkräfte“ für die Beratung der Kindertageseinrichtungen, Schulen oder sonstiger Fachkräfte der Jugendhilfe im Odenwaldkreis zuständig. Der § 8a SGB VIII regelt die Verfahrensschritte bei Verdacht auf Kindeswohlgefährdung. Die Verfahrensschritte umfassen u. a. die Gefährdungs- und Risikoeinschätzung, das Zusammenwirken mehrerer Fachkräfte und die Einbeziehung der Personensorgeberechtigten und der Kinder/Jugendlichen. Dabei wird nach dem folgendem Ablaufschema vorgegangen.

Sollten Sie in Ihrer Einrichtung den Verdacht haben, dass eine Kindeswohlgefährdung vorliegt, dann vereinbaren Sie mit uns einen Termin zur Fallberatung im Sinne des § 8a SGB VIII

Wenn Sie Interesse an einem bestimmten Fortbildungsthema haben, können Sie sich gerne mit uns in Verbindung setzen.